Ich war nicht überascht heute bei golem.de wieder mal etwas schockierendes über die Nutzung fremder WLANs zu lesen:
“Trotz zweifelhafter rechtlicher Grundlage haben Staatsanwälte in Traunstein die Wohnung eines Mannes durchsuchen lassen, weil er von der Straße aus ein ungeschütztes WLAN genutzt haben soll. Sein Netbook wurde beschlagnahmt und es droht eine Geldstrafe.”
Ich finde, daß nicht die Nutzung dieser Netze bestraft werden sollte, da die “Betreiber sich damit meist selbst schaden. Es sollte besser bei den Herstellern von “WLAN-Sender” dafür gesorgt werden , daß per default es keine offenen Netze gibt.
Zu dem Thema hat der Betreiber des Blogs www.schwarz-surfen.de bereits einiges geschrieben und ich kann mich den Empfehlungen in seinem PDF “Alltäglich rechtliche Probleme im Internet” nur anschließen!

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